Welches Reinigungsmittel wofür? So setzen wir Reiniger richtig ein

29. September 2026von Sascha Hautau

Ein Reinigungsmittel für alles – das klingt praktisch, schadet aber oft mehr, als es nützt. Falsch eingesetzt, greifen Reiniger Oberflächen an, hinterlassen Streifen oder gefährden die Gesundheit. In diesem Beitrag zeigen wir, wie wir in der Unterhaltsreinigung Reinigungsmittel auswählen, dosieren und sicher einsetzen – mit Beispielen aus unserem Alltag in Hannover.

Auf einen Blick

  • Jede Verschmutzung braucht das passende Mittel: Saure Reiniger lösen Kalk und Urinstein, alkalische Reiniger lösen Fett, milde Reiniger entfernen den Alltagsschmutz.
  • Bei intense gilt: eine Flasche für eine Fläche. Eine Bildanleitung zeigt jedem Mitarbeiter auf einen Blick, welches Mittel wohin gehört.
  • Mehr Reiniger reinigt nicht besser. Überdosierung hinterlässt Streifen und Rückstände und kostet unnötig Geld. Das Umweltbundesamt rät, sich an die Dosieranleitung zu halten, und die DGUV-Regel für die Gebäudereinigung fordert, Überdosierungen zu vermeiden.
  • Zu jedem Mittel gibt es ein Sicherheitsdatenblatt, zu jedem Gefahrstoff eine Betriebsanweisung. Unsere Mitarbeiter werden vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal im Jahr unterwiesen.

Warum braucht nicht jede Fläche dasselbe Reinigungsmittel?

Weil Schmutz nicht gleich Schmutz ist. Kalk, Urinstein und Kalkseifenreste sind kalkhaltige Ablagerungen – sie lassen sich mit sauren Reinigern lösen. Fett, Öl und Eiweiß löst man mit alkalischen Reinigern. Für Staub und den täglichen Straßenschmutz reichen milde Reiniger.

Ob ein Mittel sauer oder alkalisch ist, zeigt der pH-Wert auf einer Skala von 0 bis 14: Unter 7 ist sauer, 7 ist neutral, über 7 ist alkalisch. Unser WC-Reiniger liegt laut Sicherheitsdatenblatt bei pH 0 bis 0,5, unser Feinsteinzeugreiniger bei etwa 10,5 – jeweils als Konzentrat. Zwei Welten.

Das falsche Mittel kann Schaden anrichten: Säure greift kalkhaltigen Naturstein wie Marmor an, Linoleum reagiert empfindlich auf stark alkalische Reiniger. Und Säuren und Laugen dürfen nie zusammenkommen – die Betriebsanweisungen unserer Produkte warnen ausdrücklich vor gefährlichen Reaktionen.

Welche Reinigungsmittel setzen wir wofür ein?

Unsere Standardmittel für die Unterhaltsreinigung beziehen wir von Max Kleinert, einem Großhandel für Betriebshygiene in Stadthagen. Jedes Mittel hat seinen festen Einsatzbereich:

KennfarbeProduktEinsatzpH-Wert laut Sicherheitsdatenblatt
rotMK Sanitärreiniger viskosWaschbeckenca. 2,3 (sauer)
weiß (Flasche)MK Sanitär Profinur Toiletten – gegen Urinstein und Kalk0 bis 0,5 (stark sauer)
grünMK AlkolineOberflächen wie Tische, Schränke, Fensterbänke7,5 bis 8,5 (Gebrauchslösung)
gelbMK Feinsteinzeugreinigernur Fliesenbödenca. 10,5 (Konzentrat)
mintgrünMK Wischpflege Profinur Linoleum- und PVC-Bödenca. 9 (Konzentrat)
blauMK Glasreinigernur Glasscheiben und Spiegelca. 10 (Konzentrat)
Angaben laut Sicherheitsdatenblättern des Herstellers

Für Sonderaufgaben wie eine Grundreinigung oder die Pflege von Edelstahl setzen wir zusätzlich Spezialmittel ein – immer passend zur Fläche.

Wie verhindern wir Verwechslungen?

Mit einer einfachen Regel: eine Flasche für eine Fläche. Dafür haben wir eine Bildanleitung erstellt. Sie zeigt jede Flasche neben der Fläche, für die sie bestimmt ist – mit klaren Hinweisen wie „Nur Toilette“ oder „Nur Glasscheiben & Spiegel“. Die Anleitung liegt in jedem unserer Objekte im Putzraum aus.

Bilder versteht jeder auf einen Blick, auch wer Deutsch nicht als Muttersprache spricht. Das passt zur Gefahrstoffverordnung: Betriebsanweisungen müssen den Beschäftigten „in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache“ zugänglich sein (§ 14 Abs. 1 GefStoffV). Die Bildanleitung ersetzt die Betriebsanweisung nicht, sie ergänzt sie.

Warum „Nur Toilette“ so wichtig ist: Unser WC-Reiniger enthält 15 bis 30 Prozent Phosphorsäure und ist als ätzend eingestuft. Er löst hartnäckigen Urinstein zuverlässig, hätte auf Armaturen oder Naturstein aber nichts verloren. Der Umgang damit ist in der Betriebsanweisung genau geregelt.

Warum ist die richtige Dosierung so wichtig?

Weil mehr Reiniger nicht besser reinigt. Überdosierte Mittel hinterlassen Rückstände und Streifen, machen Böden stumpf oder klebrig und kosten unnötig Geld. Das Umweltbundesamt rät deshalb, sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung zu halten – das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Auch die DGUV-Regel für die Gebäudereinigung fordert, Überdosierungen zu vermeiden, und empfiehlt Dosiersysteme. Zu wenig Reiniger ist aber auch nicht richtig: Dann bleibt Schmutz zurück.

Wir dosieren deshalb nach Herstellerangabe mit Messbechern. Manche Mittel setzen wir als fertige Gebrauchslösung ein. Unverdünnte Produktreste gehören nicht in den Ausguss oder die Mülltonne – so steht es in den Betriebsanweisungen.

Wie schützen wir unsere Mitarbeiter?

Viele Reinigungsmittel sind als Gefahrstoffe eingestuft – auch wenn sie im Alltag harmlos wirken. Selbst unser Glasreiniger kann schwere Augenreizungen verursachen. Deshalb gilt bei uns:

  • Für jedes Mittel liegt ein Sicherheitsdatenblatt vor, für jeden Gefahrstoff eine Betriebsanweisung.
  • Unsere Mitarbeiter werden vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal im Jahr unterwiesen, wie es § 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt. Jede Unterweisung wird dokumentiert.
  • Hautschutz: Wer viel mit Wasser und Handschuhen arbeitet, muss seine Haut schützen und pflegen. Dafür haben wir einen Hautschutzplan.
  • Reinigungsmittel werden nie gemischt und nur in Originalbehältern oder eindeutig gekennzeichneten Sprühflaschen verwendet.

Arbeitsschutz ist bei uns Chefsache: Unser Geschäftsführer Sascha Hautau ist selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Was bedeutet das für die Umwelt?

Im Reinigungsalltag fängt es beim richtigen Umgang an: das passende Mittel für die Fläche, die richtige Menge und kein Reiniger dort, wo Wasser genügt. Manche Flächen reinigen wir nebelfeucht, also mit einem nur leicht angefeuchteten Tuch und reinem Wasser.

Ein Punkt, der oft als Besonderheit beworben wird, ist übrigens Pflicht: Die Tenside in Reinigungsmitteln müssen in der EU vollständig biologisch abbaubar sein. So schreibt es die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 vor; ab dem 23. September 2029 gilt die neue Verordnung (EU) 2026/405 mit strengeren Anforderungen.

Häufige Fragen zu Reinigungsmitteln

Kann man nicht einfach einen Allzweckreiniger für alles nehmen?

Für leichten Alltagsschmutz auf vielen Flächen funktioniert das. Gegen Kalk und Urinstein im Sanitärbereich oder auf empfindlichen Böden wie Linoleum braucht es aber passende Mittel – sonst bleibt der Schmutz oder die Fläche leidet.

Darf man Reinigungsmittel mischen?

Nein. Beim Mischen können gefährliche Reaktionen entstehen, zum Beispiel wenn saure Sanitärreiniger mit chlorhaltigen Mitteln zusammenkommen. Jedes Mittel wird einzeln und nach Anleitung verwendet.

Warum bleiben nach dem Wischen manchmal Streifen?

Häufig ist zu viel Reiniger im Wasser. Richtig dosiert, trocknet die Fläche ohne Schlieren.

Ist ein Sanitärreiniger auch ein Desinfektionsmittel?

Nein. Reinigen entfernt Schmutz, Desinfizieren macht Krankheitserreger unschädlich – dafür braucht es eigene, dafür geprüfte Mittel. Ob und wo desinfiziert wird, legt der Hygieneplan Ihrer Einrichtung fest, in Kitas zum Beispiel nach § 36 Infektionsschutzgesetz.

Wer stellt die Reinigungsmittel?

Reinigungsmittel und Geräte bringen wir mit. Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher stellen Sie – oder wir übernehmen das nach Absprache.

Bekommen wir die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel?

Ja, auf Anfrage stellen wir sie Ihnen zur Verfügung – zum Beispiel für Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung oder den Hygieneplan Ihrer Kita.

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Über den Autor: Sascha Hautau ist Geschäftsführer der intense Gebäudereinigung GmbH in Hannover. Als Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit und Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt er dafür, dass Reinigung nicht nur sauber, sondern auch sicher ist – für Kunden und Mitarbeiter. Unternehmer ist er seit 2007.

Quellen

  • Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen der eingesetzten Produkte (Max Kleinert, Großhandel für Betriebshygiene, Stadthagen)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), §§ 8 und 14
  • TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“
  • Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien
  • Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside
  • Umweltbundesamt: Umwelttipps „Reinigung im Haushalt“ (Stand 09.04.2024)
  • DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ (Februar 2020)
  • DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“ (Mai 2023)
  • Forbo Flooring: Reinigungs- und Pflegeempfehlung Linoleum (Stand 03/2022)
  • § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Stand: September 2026